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Staatliche Beihilfe: Veränderte Regelungen für die Coronahilfen

Staatliche Subventionen an einzelne Unternehmen können deren Position im wirtschaftlichen Wettbewerb verbessern – und damit den internationalen Wettbewerb verzerren. Staatliche Beihilfe unterliegen deshalb einer strengen Kontrolle. Was bedeutet das aber für die Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen? Ein Überblick. 

Der Corona-Ausbruch ist ein schwerer Schlag für die Wirtschaft. Viele Unternehmen sind auf staatliche Hilfen angewiesen – ohne zusätzliche finanzielle Mittel droht ihnen das wirtschaftliche Aus. Doch wie viel Geld dürfen sie annehmen? Innerhalb der EU gelten strenge Regeln für die Inanspruchnahme staatlicher Mittel, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Die De-minimis Regelung legt hierbei fest, wie viel Geld angenommen werden darf. Die Grenze liegt regulär bei 200.000 Euro pro Unternehmen für drei Steuerjahre. Im Rahmen der Coronakrise wurde diese Regelung mit einem Befristeten Rahmen bis zum Jahresende angepasst: mit der sogenannten „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ vom 24. März 2020 sind Unternehmen Beihilfen in Form von Direktzuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen und Steuer- oder Zahlungsvorteilen erlaubt. Die „Bundesregelung Darlehen 2020“ vom 2. April 2020 gestattet Unternehmen Darlehen zu günstigeren Bedingungen. Nach einer anschließenden Änderung dieser Regelungen am 3. April 2020 dürfen nun Zuschüsse in Höhe von bis zu 100.000 Euro für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, bis zu 120.000 Euro für Unternehmen aus Fischerei und Aquakultur sowie bis zu 800.000 Euro an Unternehmen aller weiterer Branchen gezahlt werden, die durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind. Zudem sind Beihilfen auch in Form von Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungskapital vorgesehen. Für die Darlehen sind darüber hinaus nun auch Zinsvergünstigungen für die Beihilfeempfänger erlaubt. 

Zählen die Coronahilfen als Kleinbeihilfen?

Bei der Höchstgrenze von 800.000 Euro gilt es zu beachten, dass Coronahilfen in der Regel unter die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ fallen – die Mittel, die im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme erhalten wurden, dürfen also zusammen mit weiteren Kleinbeihilfen den Höchstbetrag von 800.000 Euro nicht überschreiten. Wer unsicher ist, ob er neben den Coronahilfen weitere Kleinbeihilfen in Form von direkten Zuschüssen, Steuer-oder Zahlungsvorteilen und rückzahlbaren Zuschüssen erhalten hat, dem hilft ein Blick in die eigenen Unterlagen: Für den Erhalt von Kleinbeihilfen gibt es eine De-minimis Bescheinigung.

Wie wird die Höchstgrenze für Kleinbeihilfen kontrolliert?

Wer Kleinbeihilfen erhält ist verpflichtet, die mittelvergebende Stelle über jede erhaltene Kleinbeihilfe zu informieren. So wird sichergestellt, dass der Höchstbetrag von 800.000 Euro nicht überschritten wird. Sämtliche Informationen zu den im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen ausgezahlten Beihilfen werden über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Kontrolle gesammelt und stehen der Europäischen Kommission auf Verlangen zur Verfügung. 
 

Rubrik: News

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